Anmerkung zu Gemeindeschulden
Viele Gemeinden bzw. die meisten der rund 2000 bayerischen Gemeinden müssen eine begrenzte Verschuldung in Kauf nehmen, um größere investive Maßnahmen durchführen zu können.Mit der dabei notwendigen Aufnahme von Darlehen schlägt natürlich die jährliche Rückzahlung der anfallenden Zinsen auf die jährliche "Verfügungsmasse" (= das Geld, das einer Gemeinde nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen pro Haushaltsjahr zur Verfügung steht!) negativ zu Buche.
Ideal für eine Gemeinde ist
1. die Nichtverschuldung einerseits und
2. die "Rücklagenbildung" andererseits.
Wenn beides einer Gemeinde durch vorausschauende und solide Finanzpolitik gelingt, steigert die Kommune zum einen die o.a. "Verfügungsmasse", zum anderen braucht sie nicht auf das Mittel der "Steuererhöhung" zurück greifen, so dass der Bürger ebenfalls einen finanziellen Vorteil bekommt.
Für eine Gemeinde gilt die gleiche Zielorientierung wie für einen privaten Haushalt: Nach Möglichkeit "Schuldenfreiheit" und eventuell Ansparen von "Rücklagen".
Damit gibt es immer zwei Gewinner: die Gemeinde durch die Steigerung der "Verfügungsmasse" und der Bürger, weil er keine "Steuererhöhung" finanziell zu verkraften hat!